„Die Ergebnisse der Regierungsklausur begrüßen wir, die Richtung stimmt. Vieles bleibt aber zu vage und konkrete Zahlen zu Finanzierungsbedarfen und eigenen Investitionen bleiben offen“, stellt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, fest. „Das Saarland kann den Strukturwandel alleine nicht stemmen. Vor allem für Investitionen in die Infrastruktur und den Umbau unserer Industrie benötigen wir Hilfe vom Bund und der EU. Diese Tatsache hat die Regierung bei ihrer Klausur klar benannt. Unsere saarländischen Interessen müssen jetzt noch stärker als bisher an die entsprechenden Akteure im Bund und der EU gerichtet werden“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der AK.
Die Strukturwandelinitiative holt sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitsgeberseite an einen Tisch. Dazu Jörg Caspar: „Der Strukturwandel kann nur zum Erfolg im Saarland werden, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und mitgenommen werden. Das hat die Landesregierung erkannt. Jedoch fehlen ein deutliches Bekenntnis zur Mitbestimmung sowie eine Positionierung zur Weiterbildung in dem Papier. Gerade ein individuelles Recht auf Weiterbildung ist als Teil einer Weiterbildungsoffensive bei der Bewältigung des Strukturwandels sehr wichtig.“
„Die Ankündigung, dass die Tarifreform im ÖPNV nun endgültig kommen soll, sehen wir positiv“, stellt Caspar fest, „jedoch die angegebenen Mittel von fünf Mio. € in 2021 und weiteren 10 Mio. € im Jahr 2023 werden bei weitem nicht ausreichen.“ Bereits in der Vergangenheit identifizierte die Arbeitskammer ein Investitionsvolumen von 30 Mio. €, die notwendig wären, um bessere Arbeitsbedingungen für die rund 2000 Beschäftigten im Saar-ÖPNV zu schaffen, sowie weitere 20 Mio. €, die notwendig sind, um den Aufbau der neuen Tarifstruktur und die Ausweitung sowie Verbesserung des Buslinien-Angebots zu finanzieren. „Wir sind daher gespannt, ob nun weitere Mittel vom Bund im Rahmen des Gemeindefinanzierunggesetzes folgen werden, damit der ÖPNV im Saarland wirklich nachhaltig verbessert wird“, so der Vorstandsvorsitzende.
Die Arbeitskammer begrüßt die Entscheidung, die landesseitigen Kompetenzen im Bereich Schulsozialarbeit im Bildungsministerium zu bündeln. „Wir sehen die Schulsozialarbeit als zentrale Säule der multiprofessionellen Zusammenarbeit, die es flächendeckend auszubauen gilt“, so Thomas Otto. Schulsozialarbeit in schulischer Verantwortung ersetzt allerdings nicht die Jugendsozialarbeit in kommunaler Trägerschaft oder in Verantwortung von freien Trägern im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese wird es vor allem in der Sozialraumentwicklung weiterhin geben müssen. Weiter betont Otto: „Umso wichtiger ist es nun, gemeinsam mit den Landkreisen einen tragfähigen Orientierungsrahmen für die Kooperation von Schulsozialarbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe zu erarbeiten.“
Das Papier nimmt den Bereich Gesundheitsversorgung als eigenes Kapitel auf. Die Pflege wird jedoch nicht ausreichend als eigenständiger Bereich beschrieben. „Vor dem Hintergrund der bisher nicht sichergestellten Erstattung der nachgewiesenen und notwendigen Investitionskosten der Krankhäuser durch die Landesregierung und angesichts der Probleme der Fachkräftesicherung sehen wir noch Nachholbedarf. Hier ist ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Pflege nachzulegen und auch konkrete Vorschläge, wir hier Verbesserungen für die in der Pflege Beschäftigten sowie der zu Pflegenden und der Angehörigen, erreicht werden können, “ so Thomas Otto abschließend.
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