In diesem Jahr ist der Equal Pay Day vom 17. auf den 10. März gerutscht. Der Equal Pay Day ist der Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Vorjahresgehalt der Männer zu kommen. „Das ist eigentlich ein gutes Zeichen, bedeutet es doch, dass die errechnete Lohnlücke für das Jahr 2020 zwischen Männern und Frauen mit aktuell 18 % kleiner geworden ist“, sagte Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Eigentlich. Denn: „Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist diese Lohnlücke mit die höchste. Der EU-Durchschnitt liegt bei 15 %. Und das Saarland ist an dieser Stelle überdurchschnittlich betroffen. Hier lag der Pay Gap laut Statistischem Bundesamt 2020 immer noch bei 20 %“, so Zeiger.
Aktuelle Analysen für die Zeit seit der Corona-Krise zeigen allerdings einen eher unerwarteten Effekt: Die Hans Böckler Stiftung geht davon aus, dass sich der Durchschnittslohn der Männer verringern wird, da diese 2020 überdurchschnittlich oft von Kurzarbeit mit niedrigeren Löhnen betroffen waren. „Damit würde auch der Lohnabstand zwischen den Geschlechtern perspektivisch zurückgehen – eine eher paradoxe Situation“, so Zeiger.
Abgesehen von solchen statistischen Sonderentwicklungen weist die Corona-Krise vor allem wieder auf die tendenzielle Unterbewertung der als typisch geltenden Frauenberufe hin. „Es darf nicht sein, dass die Beschreibung „weiblich, systemrelevant, unterbezahlt“ auch über die Krise hinaus ihre Gültigkeit behält! Wir brauchen daher eine echte Aufwertung frauendominierter Berufe – gerade jetzt mit Blick auf die Zukunft“, fordert Zeiger. Zwar gab es kürzlich im Tarifgefüge vor allem der Gesundheitsberufe bereits Aufwertungen. Diese reichen aber nicht aus und sind keinesfalls durch Corona-bedingte Sonderzahlungen zu ersetzen. Vielmehr bedarf es langfristiger Verbesserungen – nicht zuletzt, um dem Personalmangel in den personenbezogenen Dienstleistungen in der alternden Gesellschaft auf Dauer vorzubeugen.
Aktuell verabschiedete der saarländische Landtag einen Antrag an die Landesregierung, in den eigenen Häusern einen sogenannten Entgeltgleichheits-Check durchzuführen. Der soll dazu dienen, die Lohnlücke, die es auch im öffentlichen Dienst gibt, zu reduzieren. „Das wäre sicherlich ein Anfang. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dieses Vorhaben bereits im bestehenden Koalitionsvertrag im Jahr 2017 festgehalten wurde. Die Absicht diese Prüfung durchzuführen, war also längst beschlossen. Daher erwarten wir, dass die Landesregierung jetzt in die Praxisphase dieses Vorhabens geht“, so Zeiger abschließend.
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