Entscheidender Schritt für mehr Mitbestimmung junger Menschen

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland (SJMBG) im Landtag. „Mit dem Gesetz setzt das Saarland ein klares Zeichen für mehr Jugendpartizipation und die aktive Einbindung junger Menschen in demokratische Prozesse“, erklärt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. Besonders hervorzuheben sind die Beteiligungsforen auf Landesebene, der Fonds für junge Ideen, der Jugendcheck und die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung. „Diese Maßnahmen stärken die Teilhabe junger Menschen nachhaltig und setzen wichtige Impulse“, so Otto.

Besonders positiv bewertet die Arbeitskammer die verpflichtende Beteiligung von Jugendlichen in den Kommunen. „Gerade auf lokaler Ebene sind junge Menschen direkt von politischen Entscheidungen betroffen. Ihre Einbindung fördert das Vertrauen in politische Prozesse und stärkt ihr Verantwortungsbewusstsein“, so Otto. 

Trotz der grundsätzlichen Unterstützung fordert die Arbeitskammer eine bessere personelle Ausstattung der Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung. „Der vorgesehene Personalschlüssel ist für die Vielzahl der Aufgaben auf Landes- und kommunaler Ebene nicht ausreichend“, betont Otto. Nach Ansicht der Arbeitskammer sollte diese mit mindestens drei vollen Personalstellen für die Referententätigkeit zur Wahrnehmung der zentralen Aufgaben nach diesem Gesetz – von den Beteiligungsforen, der Entwicklung digitaler Tools über die Fort- und Weiterbildung bis zur landesweiten Beratungstätigkeit – ausgestattet sein. Für Verwaltung sowie Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsorganisation ist zusätzlich mindestens eine halbe Personalstelle zu berücksichtigen. 

Zudem müsse sichergestellt werden, dass auch marginalisierte Gruppen Zugang zu den Beteiligungsverfahren haben. Hierzu seien inklusive, niedrigschwellige Formate notwendig. Auch in diesem Kontext bedarf es ausreichender Ressourcen zur landesweiten Netzwerkarbeit. 

Erfreulich ist, dass eine verbindliche Evaluation des Gesetzes spätestens nach fünf Jahren, wie von der Arbeitskammer in der Ausschussanhörung gefordert, nachträglich aufgenommen wurde. „Dies ermöglicht eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Maßnahmen“, erklärt Otto. 

„Das Gesetz bietet eine solide Grundlage, um die politische Teilhabe junger Menschen nachhaltig zu stärken“, so Otto abschließend.

 

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