Die künftige Bundesregierung muss das Rentenniveau erhöhen – sonst sind zu viele Menschen im Alter arm trotz langer Erwerbsbiografie

Pressedienst vom

Der heute veröffentlichte DGB-Rentenreport zeigt deutlich: Im Saarland bekommen die Menschen mit am wenigsten Rente. Der durchschnittliche Rentenbetrag für Menschen, die 2023 in Rente gingen, lag bei 1.074 Euro. Damit liegt das Saarland bundesweit auf dem 13. Platz unter den Bundesländern. Vor allem Frauen sind häufig von Altersarmut betroffen. Neurentnerinnen erhielten 2023 im Schnitt nur 845 Euro im Monat, die durchschnittliche Rente für Frauen liegt sogar bei nur 750 Euro. „Gerade vor dem Hintergrund der teils sehr niedrigen Renten im Saarland, insbesondere von Frauen, wäre eine Anhebung des Rentenniveaus auf deutlich über 50 Prozent notwendig – stattdessen droht nun eine weitere Absenkung! Denn das Ende der Ampelkoalition bedeutet zumindest vorläufig das Scheitern des Rentenpakets II. Und damit wird auch die geplante Stabilisierung des Mindestrentenniveaus auf wenigstens 48 Prozent nicht umgesetzt“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes.

Warum sind die Renten so niedrig? Nur knapp ein Viertel aller Altersrenten ergeben sich aus mindestens 35 Versicherungsjahren. Der Rest der Beschäftigten bleibt darunter. Und es gibt große Unterschiede bei den Altersrenten von Männern und Frauen (Gender-Pension-Gap). Während diese Unterschiede zwischen den Geschlechtern überall im Bundesgebiet zu beobachten sind, fallen sie im Saarland besonders deutlich aus. Die niedrigen Renten von Frauen im Saarland sind in erster Linie das Ergebnis niedriger Erwerbseinkommen und einer geringen Zahl an Versicherungsjahren.

Die Mindestforderung an die kommende Regierung bleibt deshalb: Stabilisierung des Rentenniveaus wie im Rentenpaket II geplant. „Aber eigentlich reicht das nicht aus. Den bereits jetzt sind zu viele Menschen trotz Arbeit im Alter arm. Deshalb muss das Rentenniveaus auf deutlich über 50 Prozent angehoben werden. Und damit das bezahlbar bleibt, muss die Einnahmebasis der Rentenversicherung verbreitert werden.  Selbstständige, Beamt*innen und Abgeordnete müssen in die gesetzliche Rente mit einbezogen werden. Das ist nicht nur solidarisch, sondern auch ein Gebot der Vernunft “, so Otto abschließend.

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