„Der zweite geplante Corona-Bonus für die Pflege ist - genau wie der erste Bonus - ein Schritt in die richtige Richtung. Er ersetzt allerdings nicht eine angemessene und damit höhere Entlohnung, die in der Pflege überfällig ist“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Mit Einmalzahlungen als Bonus lässt sich eine den Belastungen des Berufsbildes angemessene Entlohnung nicht gewährleisten.
Des Weiteren gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Verteilung der Prämie. „Die betrieblichen Interessenvertretungen sind somit wieder gezwungen, mit dem Arbeitgeber in Verhandlung zu treten und zu entscheiden, wer im Betrieb in welcher Höhe einen Bonus bekommt und wer nicht“, so Zeiger. Wichtig dabei: Es gibt in den Krankenhäusern, neben den Beschäftigten auf Intensivstationen, auch andere Berufsgruppen, die durch die Covid-19-Lage einer Mehrbelastung und deutlich höherer Gefährdung ausgesetzt sind.
Außerdem stellt sich bei einem zweiten Bonus die Frage nach der Versteuerung. „Das Jahressteuergesetz 2020 wurde explizit für die Auszahlung der steuerfreien Boni in Höhe von 1500 € mit Auszahlung bis zum 30.06.2021 geändert. Wenn jetzt noch ein zweiter Bonus gezahlt wird, kann der Höchstbetrag von 1500 € allerdings überschritten werden. Und der erneute Bonus wäre dann steuerpflichtig. Damit auch der zweite Bonus steuerfrei fließen kann, muss der Gesetzgeber den Betrag entsprechend aufstocken“, so Zeiger abschließend.
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