Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt grundsätzlich den in dieser Woche im Kabinett vorgelegten Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Angehörigen bei den Kosten für pflegebedürftige Angehörige zu entlasten. Sie warnt gleichzeitig davor, in der Folge die Kommunen in der Finanzierung stärker zu belasten. „Es ist ein richtiger Schritt, die Angehörigen von zu Pflegenden zu unterstützen. Der Bund muss zur Gegenfinanzierung aber Steuermittel zur Verfügung stellen. Gerade die angespannte Lage der Saar-Kommunen zeigt, dass der Entwurf so nicht ausgereift ist und die kommunalen Haushalte stärker zu belasten droht“, so Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.
„Die intensive Analyse der Situation in der Pflege in unserem diesjährigen Jahresbericht an die Landesregierung zeigt, dass die Zusatzkosten für eine zu pflegende Person enorm hoch sein können. Und sie werden in Zukunft noch weiter steigen“, erklärt Zeiger. „Daher fordern wir die Deckelung der Kosten. Dies kann nur funktionieren, wenn der Bund hier Verantwortung übernimmt. Nur Entlastung für die Angehörigen zu versprechen, genügt nicht“, so die Geschäftsführerin.
In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber durch Einzelmaßnahmen, wie etwa der Erhöhung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung, versucht, den steigenden Kosten etwas entgegenzusetzen. „Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft, reicht das nicht aus. Die Herausforderungen in Finanzierung der Pflege sind enorm und können nur gemeinsam gelingen. Daher fordern wir, dass der Gesetzesentwurf an dieser Stelle nachgebessert wird“, sagt Zeiger abschließend.
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