Arbeitskammer: Zeitnahe Auszahlung sollte über Landesdarlehen an Klinikbetreiber ermöglicht werden
Die Arbeitskammer begrüßt ausdrücklich die von der Landesregierung geäußerte Bereit- schaft, sich an einer Kofinanzierung des Pflegebonus für die Beschäftigten aus dem Klinik- bereich gemeinsam mit den Krankenhausträgern und dem Bund zu beteiligen und sich für eine entsprechende Finanzierung auf der Ebene der Gesundheitsminister einzusetzen.
„Es ist richtig und wichtig, dass alle Beschäftigten in der Pflege eine finanzielle Anerkennung erhalten“, so Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „Der Pflegebonus darf nicht verhandlungstaktischer Spielchen zum Opfer fallen.“ Die Arbeitskammer schlägt daher vor, ergänzend zu einer eigenen Teilfinanzierung des Pflegebonus durch das Land, den Krankenhäusern seitens der Landesregierung zeitnah ein zinsloses Darlehen zur Auszahlung des Pflegebonus zur Verfügung zu stellen. Dieses wird zur Rückzahlung nur dann fällig, wenn der gezahlte Bonus am Ende des Jahres von den Krankenkassen übernommen oder den Krankenhäusern durch eine bundesweite Regelung die Bonuszahlung ersetzt wird. Die Krankenhausträger könnten beispielsweise zu einem Tarifabschluss über einen Pflegebonus verpflichtet werden, damit dieser Bonus von den Krankenkassen bezahlt wird, so Zeiger. Die Krankenhäuser, die einen Bonus nicht tariflich absichern, müssten diesen entsprechend selbst zahlen.
Die AK-Geschäftsführerin stellt abschließend klar: „Es ist wichtig zu betonen, dass der Pflegebonus lediglich als einmalige und kurzfristige Anerkennung der Pflegebeschäftigten verstanden werden soll und keinesfalls ein Ersatz für die dringend notwendige dauerhafte Anhebung der Löhne sein darf.“
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