Arbeitskammer lobt Heils Pläne für ein Bundestariftreuegesetz – Beispiel aus dem Saarland macht Schule!

Pressedienst vom

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat das so genannte Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Vorreiter für das Bundesgesetz war hier das saarländische Fairer-Lohn-Gesetz. „Das betont noch einmal die Bedeutung und den Erfolg des Fairer-Lohn-Gesetzes. Es freut uns sehr, dass hier das Saarland Schule macht. Und es zeigt, dass auch der Bund bereit ist, als Arbeitgeber und Auftraggeber Verantwortung für Faire Löhne der in seinen Projekten Beschäftigten zu übernehmen“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz sollen bei Aufträgen und Konzessionen des Bundes die Arbeitsbedingungen für die Auftragnehmer (inklusive Subunternehmen) neu geregelt werden. Ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) sollen Arbeitsbedingungen aus relevanten Tarifverträgen für bestimmte Branchen oder Gewerke vorgegeben werden. Dies betrifft das gesamte tariflich vereinbarte Lohngitter (statt nur Branchenmindestlöhne) und tarifvertragliche Regelungen zu „Zulagen und Zuschlägen“. Zudem gelten, der gesetzliche Mindesturlaub und gesetzliche Höchstarbeitszeiten, Mindestruhe- und Pausenzeiten.

Muster für die Bundesgesetz war hier das Saarland mit seinem Fairer-Lohn-Gesetz. So gibt es etwa eine gesonderte Prüfstelle und es sind Vor-Ort-Kontrollen vorgesehen. Aber auch hinsichtlich der Einbeziehung der Tarifpartner ist das Saarland Vorbild für das Bundesgesetz. Allerdings geht das saarländische Fairer-Lohn-Gesetz mit vereinbartem Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Urlaubsregelungen über das Bundestrauftreuegesetz hinaus. „Das wäre auch für den Bund wünschenswert, weil damit ein deutlicher Beitrag gegen Wettbewerbsverzerrung geliefert wird“, sagt Caspar.

„Wir begrüßen beim geplanten Bundestariftreuegesetz auch den verbesserten Betriebszugang von Gewerkschaften zu den Beschäftigten. Und zwar auch in den Betrieben, die bisher nicht organisiert sind. Auch die Nachwirkung der Tarifbindung bei Betriebsneustrukturierung und Eigentümerwechsel ist ein wichtiger Schritt“, betont Caspar.

Hintergrund:
Die EU fordert von der Bundesregierung bis November 2024 einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung zu entwickeln. Hintergrund ist, dass in Deutschland im Jahr 2023 nur 49% der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen, womit Deutschland in der EU hinter Kroatien auf Platz 15 liegt. Tatsächlich hat auch die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Stärkung der Tarifautonomie und des Tarifvertragssystems beschlossen.

Mit der geringen Verbreitung von Tarifverträgen erleben Unternehmen mit Tarifvertrag Wettbewerbsnachteile, womit Lohndumping und Mindereinnahmen bei Sozialversicherung und Lohnsteuereinnahmen entstehen.

Die Tarifbindung hat u.a. abgenommen, weil Betriebsumstrukturierungen stark zugenommen haben und dabei sowie bei Eigentümerwechsel oftmals eine vorher bestandene Tarifbindung wegfällt.

Auch ist der Zugang von Gewerkschaften zu den Beschäftigten durch Betriebsneugründungen und neue digitale Kommunikationswege zunehmend erschwert, damit auch die Möglichkeit Mitglieder zu werben, die wiederum die Vorrausetzung dafür sind, dass sie überhaupt von Gewerkschaften im Rahmen der Traufautonomie vertreten werden können.

 

zurück zurück