„Das Saarland muss eine Vorreiterrolle spielen, wenn es darum geht, Weiterbildung als präventives Instrument im Strukturwandel zu nutzen“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, beim AK-Transformationsdialog „Qualifizierung für die Arbeit von morgen“ am heutigen Donnerstag in Saarbrücken. Die Arbeitskammer begrüßt, dass das saarländische Wirtschaftsministerium mit der Transformationsgesellschaft eine wichtige Vermittlerrolle für betroffene Beschäftigte und Unternehmen mit Fachkräftebedarf übernehmen will. „Arbeitskräfte müssen frühzeitig weitergebildet werden. Hier gilt es, bestehende Hemmnisse abzubauen“, erklärt Otto. Die Arbeitskammer fordert zudem eine Stärkung der Mitbestimmung bei Personalplanung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung.
„Angesichts des rasant fortschreitenden Strukturwandels an der Saar ist es wichtig, dass Betroffene aufgefangen werden und sich darauf verlassen können, dass Umbrüche neue Chancen bringen und nicht zu Abwärtsspiralen führen“, betont Otto. „Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, um Krisen und Umbrüche zu überbrücken. Damit die Brücke nicht ins Leere führt, ist es wichtig, dass Kurzarbeit stärker mit Weiterbildung verbunden wird. Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ und dem „Qualifizierungschancengesetz“ gibt es jetzt neue Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung von Beschäftigten im Strukturwandel.
„Die digitale Transformation stellt uns vor Anforderungen, auf die wir gemeinsam Antworten finden müssen. Für Wirtschaft und Politik geht es jetzt konkret um die Frage, wie wir in Zukunft arbeiten werden, Arbeitsplätze erhalten, neue Arbeitsplätze schaffen und Wirtschaftswachstum herstellen können. Wir wollen, dass der Wandel für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Erfolgsmodell wird. Mit unserem Arbeit-von-morgen-Gesetz haben wir jetzt ein neues, weitreichendes Paket geschnürt, mit dem wir das Saarland fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft machen“, sagt auch Jürgen Barke, Staatssekretär im saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.
Zentrale Forderungen der Arbeitskammer für eine Weiterbildungsoffensive sind außerdem das Recht auf Nachholen von Berufsabschlüssen, die Förderung des Erlernens neuer Berufe für Beschäftigte und eine bessere Verbindung von Kurzarbeit und Weiterbildung. „Wir fordern ein individuelles Recht auf einen ersten Berufsabschluss und auf berufliche Weiterbildung. Jeder und jede hat ein Recht auf Qualifizierung – insbesondere in Zeiten technologischer Umbrüche“, so Otto. „Auch das Recht auf Weiterbildung für Beschäftigte und Arbeitssuchende muss stärker ausgeweitet werden, damit sie ihre berufliche Qualifikation schneller an die sich wandelnde Arbeitswelt anpassen können“, hebt Otto hervor. Notwendig sind zudem ausreichende Freistellungsansprüche und eine verbesserte Einkommenssicherung bei Weiterbildung. Ebenso wie mehr Mitbestimmung. „In den Betrieben ist es wichtig, Interessenvertretungen einzubeziehen“, betont Otto. „Betriebs- und Personalräte sind als wichtige Akteure gefordert, die neuen Regelungen mit Leben zu füllen“, so Otto abschließend.
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