Ausreichend Personal in der Pflege muss für alle Bereiche verbindlich vereinbart werden
Die Arbeitskammer begrüßt das Grundsatzpapier zum Thema „Personalbemessung“/Personalanhaltszahlen“/„Personalisierungsinstrumente“, dass heute vom saarländischen Pflegebeauftragten Jürgen Bender vorgestellt wurde.
Die Arbeit der Expertengruppe „Pflege im Krankenhaus“ zeigt ganz deutlich, dass die Personaluntergrenzen nicht nur Anwendung auf den sogenannten pflegeintensiven Bereichen finden dürfen, wie in dieser Woche von Bundesminister Jens Spahn vorgestellt. „Personaluntergrenzen müssen auf allen bettenführenden Stationen eingeführt werden, nur so kann vermieden werden, dass Personalverlagerungseffekte aus anderen Krankenhausbereichen vorgenommen werden“, fordert Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. „Personaluntergrenzen dürfen auf diesem Weg auch nicht zu Obergrenzen werden. Wer Personaluntergrenzen seriös umsetzen will, kommt um Neueinstellungen nicht herum“, so Beatrice Zeiger weiter.
Die Arbeitskammer fordert auch auf Bundesebene die Einsetzung einer Expertenkommission, so dass nicht nur wirtschaftliche Belange, sondern auch die Bedarfe der Patienten Berücksichtigung finden. Wichtig ist der Kammer bei der Bildung von Expertenkommissionen die Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter. Diese müssen auch bei der von Bender eingesetzten Expertengruppe ihren Platz finden. Es muss zudem, wie von Jürgen Bender im Grundsatzpapier gefordert, eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation sichergestellt werden. Aus der Beratungspraxis der Arbeitskammer empfiehlt sich ein Blick in die Vergangenheit. Viele Häuser wenden heute noch zur Steuerung im Hintergrund die einstige Pflegepersonal-Regelung (PPR) – auch in abgewandelter Form – an. Diese könnte wieder angewandt werden, bis es verbindliche neue personelle Untergrenzen für die Stationen gibt.
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