Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt das vom Ministerium für Bildung und Kultur geplante Saarländische Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsgesetz ausdrücklich. „Das Gesetz wird in einigen Punkten lange erwartete Verbesserungen für die Beschäftigten in der Frühkindlichen Bildung und vor allem für die Kinder bringen“, kommentiert Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes, den Entwurf, der mor-gen in den Landtag eingebracht wird. „Es ist gut, dass nach der Reduzierung der Elternbei-träge jetzt das Augenmerk auf die notwendige Steigerung der Qualität und die Verbesse-rung der Arbeitsbedingungen gelegt wird. Das Saarland muss aber noch mehr Geld in die frühkindliche Bildung investieren, um für ausreichend Fachkräfte zu sorgen. Hier ist auch der Bund gefragt”, fordert Caspar.
Die Arbeitskammer begrüßt, dass jetzt verbindlich ein Viertel der Arbeitszeit in Kitas etwa für Vor- und Nachbereitung der Arbeit in der Gruppe zur Verfügung stehen soll. Auch dass Haus-wirtschaftskräfte und angehende Fachkräfte in Ausbildung künftig außerhalb des allgemeinen Personalschlüssels angerechnet würden, wertet die AK als Fortschritt, weil es den Personal-schlüssel konkretisiert und transparenter macht. Durch die Verankerung der Praxisanleitung von angehenden Fachkräften sowie der dafür vorgesehenen Freistellung der Praxisanlei-ter*innen wird sich die Kita außerdem als Ausbildungsort deutlicher im Gesetz widerspiegeln.
Nachbesserungsbedarf bleibt weiterhin in Sachen Fachkraft-Kind-Relation. „Ein*e Erzieher*in hat derzeit einfach zu viele Kinder zu betreuen. Das ist das große Problem in der Praxis. Die Personalschlüssel entsprechen nicht den wissenschaftlichen Standards guter Fachkraft-Kind-Relationen und damit Guter Arbeit”, kritisiert Caspar. Dafür braucht es klar mehr Geld im Sys-tem.
Zwar ist unbestritten, dass dem Saarland finanziell enge Grenzen gesetzt sind. „Gleichwohl muss die Frage aufgeworfen werfen“, so Caspar, „ob - im Jahrzehnt der Investitionen - dem Anspruch bestmöglicher Bildung die allseits bekundete Priorität auch in finanzpolitischer Hin-sicht vollumfänglich eingeräumt wird.“ Neben dem Land ist auch der Bund stärker gefragt. Caspar: „Das Recht eines jeden Kindes auf eine qualitativ hochwertige Bildung darf in dieser Republik nicht abhängig vom Wohnort sein. Daher müssen alle staatlichen Ebenen gemeinsam dafür Sorge tragen, wenn nötig durch eine Grundgesetzänderung, dass die Mittel, die in den letzten Jahren befristet über das Gute-Kita-Gesetz bereitgestellt wurden, künftig dauerhaft und in wachsendem Umfang zur Verfügung stehen.“
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