„Minijobs sind in ihrer jetzigen Tragweite eine Fehlkonstruktion. Daher sollte die kommende Regierung im Bund die Gelegenheit nutzen, Minijobs auf einige wenige Bereiche zu beschränken“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Minijobs setzen grundsätzlich eine Reihe von Fehlanreizen, die gesellschaftliche Problemlagen fortschreiben. Und sie sind durch fehlende soziale Absicherung und Risiken gekennzeichnet. „Corona hat uns gezeigt, wie löchrig das soziale Sicherungssystem gerade für Minijobs ist. Minijobber waren die ersten, die ihre Jobs verloren haben ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Und das betrifft meistens Frauen“, betont Zeiger.
Minijobs sind ursprünglich entstanden als Aushilfsjobs, um z.B. Auftragsspitzen im Betrieb abzudecken. Im Laufe der Zeit haben sie sich allerdings zu Dauerarbeitsverhältnissen oft im Niedriglohnbereich entwickelt. Aktuelle Ergebnisse einer IAB-Studie zeigen, dass Minijobs insbesondere in Kleinbetrieben sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen. Zudem sind sie nur selten eine Brücke in reguläre Beschäftigung, sondern eher eine Sackgasse. Problematisch ist hier der hohe Frauenanteil. Knapp 70 % der weiblichen Minijobber im Alter von 25 bis unter 55 Jahren sind ausschließlich im Minijob tätig. „Damit sind es vor allem Frauen, die in die Minijobfalle tappen. Mit allen negativen Auswirkungen wie niedrigem Einkommen, geringen Rentenansprüchen und weniger Qualifizierung“, warnt Zeiger.
Die AK schlägt deshalb vor, dass Minijobs nur noch in eng begrenzten Bereichen erhalten bleiben – etwa als echter Nebenerwerb für Schüler*innen, Studierende oder Rentner*innen, die dem Arbeitsmarkt wegen Ausbildung noch nicht (vollständig) oder aber - in der Rentenphase - nicht mehr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollten Beschäftigungsverhältnisse mit nur geringem Stundenumfang der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Dabei kann sich an die jetzigen Regelungen zu den Midijobs angelehnt werden, das heißt: Arbeitgeber übernehmen den Arbeitnehmerbeitrag zunächst in vollem Umfang. Der Anteil, den die Beschäftigte zahlen, steigt dann nach und nach parallel zum Beschäftigungsumfang an. Damit würden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse de facto in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt.
Die im Sondierungspapier der zukünftigen Bundesregierung bislang bekannt gewordenen Anpassungen im Bereich der Minijobs gehen jedoch in eine andere Richtung. Statt diese Jobs - mit den genannten Ausnahmen - in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln, ist angedacht, die Verdienstobergrenze auf 520 Euro anzuheben, um mehr Flexibilität trotz steigender Mindestlöhne möglich zu machen. Gleichzeitig soll auch die Obergrenze für die Gleitzone bei Midijobs (von 1.300 auf 1.600 Euro) angehoben werden. Diese Pläne bewirken statt einer Eingrenzung dieser Beschäftigungsform eher eine Ausweitung, da sie Anreize setzen, die Arbeitszeiten innerhalb des Minijobs auszuweiten.
Die Arbeitskammer sieht durchaus, dass Minijobs durch die niedrige Abgabenlast Beschäftigten vordergründig Vorteile bieten. „Mittel- und langfristig aber führen sie nur allzu oft zu dauerhaft geringer Entlohnung, schlechten Aufstiegschancen und geringen Rentenansprüchen. Für uns ist daher der Grundsatz wichtig: Jedwede Arbeit, die auf die Erzielung eines Einkommens abzielt, ist als Erwerbsarbeit zu betrachten, die wiederum durch die sozialen Sicherungssysteme abgesichert werden sollte“, so Zeiger abschließend.