Nach Einigung der Koalitionsparteien will der Bundestag an diesem Freitag die geplante Pflegereform beschließen. Diese sieht unter anderem eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung vor. „Eine weitere finanzielle Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger sehen wir vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Preissteigerungen sehr kritisch”, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, und weiter: „Wir als Arbeitskammer fordern hingegen einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung. Wir benötigen zur Finanzierung der anstehenden Herausforderungen in der Pflege eine Pflegevollversicherung, diese gilt es auch entsprechend mit zusätzlichen Steuermitteln mitzufinanzieren.”
Positiv bewertet die Arbeitskammer die Einführung des Entlastungsbudgets für pflegende Angehörige. Dabei werden die Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst und können im Gesamtbudget von 3.386 Euro flexibel eingesetzt werden. „Das Entlastungsbudget wird es pflegenden Familien künftig leichter machen, sich Vertretungen oder eine Kurzzeitpflege zu organisieren“, so Zeiger.
Kritisch sieht die Arbeitskammer hingegen auch die geringer ausfallende Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante Pflege. Diese steigt wie geplant um fünf Prozent in 2024, 2025 dann aber nur um 4,5 Prozent statt erneut um weitere 5 Prozent. „Das ist noch nicht mal ein Inflationsausgleich. Es steht am Ende also noch weniger Geld zu Verfügung. Das kann dazu führen, dass wegen fehlender Finanzierung ambulante Dienste ihre Tätigkeiten beenden, was zu einer weiteren Verschärfung der pflegerischen Versorgung führt“, so Zeiger abschließend.
Grundsätzlich fordert die Kammer auch ein Umdenken im Gesundheitssystem hin zu einer solidarisch finanzierten Bürgerversicherung, in die alle einzahlen.
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