AK: Sozialpaket II des Bundes ist an vielen Stellen nicht zielgenau

Pressedienst vom

Die von den Bundesministern Heil und Spahn eingebrachten, gestern im Bundestag beschlossenen und weiter im Bundesrat zur Abstimmung befindlichen sozialpolitischen Maßnahmen zum Kurzarbeitergeld, zum Arbeitslosengeld und zur Pflege werden von der Arbeitskammer des Saarlandes grundsätzlich begrüßt. Allerdings bringen sie an vielen Stellen nicht zielgenau Verbesserungen für die Betroffenen und sollten daher nachgebessert werden. Die gegenwärtige Verzögerung der Grundrente ist sachlich nicht nachvollziehbar. Vielmehr muss die Verteilungspolitik in der Corona-Bewältigung neu diskutiert werden.

Der Bundestag hat zwar eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes  beschlossen, allerdings ist dieses zeitlich gestaffelt: Das Kurzarbeitergeld wird erhöht von 60 % des letztes Nettolohnes (bzw. 67% für Menschen mit Kindern) auf 70 % bzw. 77 % ab dem vierten Monat und auf 80 % bzw. 87% ab dem siebten Monat (dies bis Ende des Jahres). Auch werden Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert. „Die Erhöhung ist zwar positiv, die zeitlich gestaffelte Anhebung und die Befristung bis Ende des Jahres führen aber dazu, dass das Kurzarbeitergeld für viele nicht reichen wird.

Gerade Beschäftigte im Niedriglohn sind weiterhin davon bedroht, in Hartz IV zu fallen. Da davon auszugehen ist, dass noch weitere Betriebe in den Folgemonaten Kurzarbeit anmelden werden, ist sowohl die Staffelung als auch die Befristung ein Problem. „Das Kurzarbeitergeld sollte ab dem ersten Monat auf  80 % und für Geringverdienende auf 90 % aufgestockt werden“, fordert Jörg Caspar, der Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer. „Nur ein Kurzarbeitergeld, das den Bedürftigen auch hilft, kann dann auch die Kaufkraft wieder stärken“, so Caspar weiter.

Die beschlossene Verlängerung des Arbeitslosengeldes um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch bis Ende des Jahres enden würde, ist zu begrüßen, damit die Bezieher nicht in die Grundsicherung abrutschen. Allerdings sollte die zeitliche Beschränkung auf zwölf Monate grundsätzlich aufgehoben werden. Für die in der aktuellen Situation besonders stark leidenden Grundsicherungsbezieher fordert die Arbeitskammer als Soforthilfe einen monatlichen Zuschlag von 100 Euro zur Grundsicherung.

Die pflegepolitischen Beschlüsse mit Erleichterung für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörigen gehen allesamt in die richtige Richtung, sind aber auch hier differenziert zu bewerten. „Nur Beschäftigte in der Altenpflege sollen in diesem Jahr eine gestaffelte Prämie von bis zu 1.000 Euro erhalten. Warum Beschäftigte im Krankenhausbereich und in den Rettungsdiensten ausgenommen sind, ist nicht nachzuvollziehen“, sagt der Vorstandsvorsitzende.

„Auch ist  nicht nachvollziehbar, warum nicht alle in Pflegeeinrichtungen Beschäftigte den Bonus erhalten sollen. Reinigungskräfte sind beispielsweise ausgenommen“, merkt Caspar an. Sehr zu begrüßen ist, dass das Saarland die Aufstockung auf 1.500 Euro zugesagt hat. Perspektivisch ist es aber notwendig, eine angemessen Entlohnung sicherzustellen, statt nur einmalig einen Bonus auszuzahlen.

Die beschlossene Verlängerung des Lohnersatzes (Pflegeunterstützungsgeld) für Arbeitnehmer, die kurzfristig Angehörige pflegen müssen, wird bis Ende September 20 statt 10 Tage lang gezahlt. Und auch das Recht, wegen eines Pflegefalles nicht zur Arbeit zu gehen, wird auf 20 Tage verlängert. Auch sollen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag flexibler einsetzen können. Dies alles ist zu begrüßen.

Aktuelle Versuche, die Verabschiedung der Grundrente wegen unsicherer Finanzierung zu blockieren, sind sachlich und sozialpolitisch nicht nachvollziehbar. Die Gesamtkosten der Grundrente werden für 2021 bei rund 1 Milliarde Euro liegen, die Kosten für den Pflegebonus beim Bund ebenfalls. Der Bundeshaushalt für die Corona-Folgen, mit einem großen Anteil an Krediten für große Wirtschaftsunternehmen, beträgt dagegen 150 Milliarden. Euro. Hier besteht also gar keine Verhältnismäßigkeit. Vielmehr scheint es um Symbolpolitik zu gehen.

 

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