AK, DGB und BEST e.V. verleihen 3. Saarländischen Mitbestimmungspreis

Pressedienst vom

Der Betriebsrat der Firma Brück GmbH ist Gewinner des 3. Saarländischen Mitbestimmungspreises. Die Arbeitskammer des Saarlandes (AK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Rheinland-Pfalz/Saarland und die Technologieberatungsstelle BEST e.V. haben den Preis am Mittwoch im Rahmen der 3. Mitbestimmungsmesse Saar in der Congresshalle Saarbrücken verliehen. Den zweiten Platz belegte der Betriebsrat der SHG-Klinik Sonnenberg, Platz 3 ging an zwei Betriebsräte: V&B Fliesen Merzig und WireCo Germany GmbH. Über 600 Besucher*innen haben sich bei der Mitbestimmungsmesse Saar darüber informiert, wie betriebliches Mitbestimmen gelingen kann. Und 26 Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen haben gezeigt, wie kraftvoll sie sich jeden Tag für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen.

Die Auswahl der diesjährigen Finalistinnen und Finalisten für den Saarländischen Mitbestimmungspreis ist stark geprägt von der Transformation der saarländischen Wirtschaft mit ihren vielfältigen Auswirkungen über Branchen und Unternehmensgrößen hinweg. Sie zeigen verschiedene Problemlagen und ebenso unterschiedliche Lösungsansätze. „Mitbestimmung - sei es als Betriebsrat in den Betrieben der Privatwirtschaft, als Personalrat in den Verwaltungen des Öffentlichen Dienstes oder als Mitarbeitervertretung in kirchlichen Einrichtungen - ist im Strukturwandel unverzichtbar“, betont Timo Ahr, stellvertretender Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland. 

Besonders beeindruckt hat die Jury der Betriebsrat der Brück GmbH. „Den Kolleginnen und Kollegen ist es gelungen, durch verschiedene Aktionen, Informationen und Verhandlungen nach einem Austritt einen Wiedereintritt in den Arbeitgeberverband zu erwirken. Damit ist der Betrieb wieder in der Tarifbindung. Und die Tarifbindung ist die Basis für Gute Arbeit im Betrieb. Die Beharrlichkeit und Kompetenz der Betriebsräte, hier mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu verhandeln, würdigen wir mit diesem Preis“, lobt Timo Ahr.

Platz 2 beim Mitbestimmungspreis 2023 belegt der Betriebsrat der SHG-Klinik Sonnenberg mit ihrer „Betriebsvereinbarung Arbeitszeitkonten für die Pflege“ (Drei-Konten-System). „Mitbestimmung heißt in diesem Fall, den Beschäftigten die freie Entscheidung über den Ab- und Aufbau ihrer geleisteten Mehrarbeit zu geben. Mit ihrer Betriebsvereinbarung hat der Betriebsrat innovative und individuelle Lösungen zur Arbeitszeit und zur Pausenregelung geschaffen. Und durch eine transparente Kontenregelung wird die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt und ihre Motivation erhöht“, sagt Thomas Müller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes, bei der Preisverleihung. 

Platz 3 geht an zwei Betriebsräte. Zum einen an den Betriebsrat von V&B Fliesen Merzig. Mitbestimmung heißt in diesem Fall, sich bei einer Betriebsschließung um eine gute Zukunft für die Kolleg*innen zu kümmern. Der Betriebsrat hat im Zuge der Schließung einen sehr guten Sozialplan ausgehandelt, der u.a. anderem einen zwölfmonatigen Übergang in eine Transfergesellschaft vorsieht. Die Mitarbeitenden sollten schnellstmöglich wieder in Arbeit und finanziell gut abgesichert werden. Zum anderen wird der Betriebsrat WireCo Germany GmbH ausgezeichnet. Hier bedeutet Mitbestimmung den ausdauernden Kampf für die Beschäftigungssicherung. Die Ausgangslage war: Der Arbeitgeber hat mitten in der Pandemie Entlassungen angekündigt und die Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung aufgekündigt. Daraufhin hat der Betriebsrat eine Kampagne zum Erhalt der Arbeitsplätze gestartet und Öffentlichkeit hergestellt. So konnte der Betriebsrat den Abbau von Arbeitsplätzen verhindern und mehr unbefristete Arbeitsplätze schaffen. 

„Bei diesen beiden Beispielen zeigt sich: Starke Betriebsräte und Gewerkschaften können auch in schwierigen Situationen viel bewirken. Ohne starke Mitbestimmung bleiben viele auf der Strecke“, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer, abschließend.

Weitere Infos zur Mitbestimmungs-Messe 2023 finden Sie hier:www.arbeitskammer.de/mitbestimmung

 

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