AK begrüßt Pflegemindestlöhne, fordert aber gleichzeitig ein Konzept zur Finanzierung ohne zu Pflegende und pflegende Angehörige stärker zu belasten

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt den Beschluss der Pflegekommission, spezifische Mindestlöhne in der Pflege einzuführen. Sie betont zugleich, dass zu Pflegende und deren Angehörige finanziell nicht stärker belastet werden dürfen. „Der Beschluss der Pflegekommission, einen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festzulegen, ist ein guter und wichtiger Schritt. Es geht um den Respekt vor diesen Berufsgruppen und den Menschen, die täglich mit viel Engagement dort arbeiten. Aber auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist eine bessere Bezahlung absolut notwendig“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. „Die Politik muss jetzt ein Konzept vorlegen, wie die entstehenden Mehrkosten zu finanzieren sind. Eine höhere Belastung der zu Pflegenden, der pflegenden Angehörigen und auch der Kommunen muss dabei ausgeschlossen werden.“

Die Arbeitskammer kritisiert, dass von den neuen Pflegemindestlöhnen nicht alle Beschäftigten in der Pflege profitieren. Dazu gehören beispielsweise die Pflegekräfte, die in privaten Haushalten angestellt sind. Für sie gelten die beschlossenen Mindestlöhne nicht, sondern nur der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 €. „Alle in der Pflege Beschäftigen verdienen mehr Respekt für ihre Arbeit und damit auch eine bessere Entlohnung. Politik und Pflegekommission müssen sich auch um eine bessere Bezahlung dieser Menschen kümmern. Sie auszuschließen, ist das falsche Signal“, so Caspar.

„Die Beschlüsse der Pflegekommission belegen dennoch, dass sowohl die Politik als auch die Gesellschaft erkannt haben, dass im Bereich Pflege dringender Handlungsbedarf besteht. Mit dem Pflegelöhne-Verbesserungsgesetz wurden die Weichen gestellt. Das sind erste wichtige Schritte und diese lassen uns vorsichtig optimistisch in die Zukunft blicken“, so der Vorstandsvorsitzende. Gleichzeitig betont Caspar aber auch, dass man sich im Engagement für die Pflege nicht zurücklehnen kann, sondern weiterhin viel zu tun bleibt. „Die Beschlüsse der Pflegekommission liegen nun vor, aber die Verhandlungen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag laufen weiterhin. Die Tarifpartner sind hier in der Pflicht, ihre Verhandlungen zu einem positiven Abschluss zu bringen.  Denn auch wenn die Beschlüsse der Pflegekommission gut sind, werden nach Qualifikationen differenzierte Mindestlöhne nicht reichen, strukturelle Verbesserungen einzuführen und damit die Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern.“

Tarifverträge regeln nicht nur die Entlohnung, sie dienen auch dazu, maßgeblich die Arbeitsbedingungen mitzugestalten. So werden in den meisten Tarifverträgen in der Pflegebranche neben einem besseren Urlaubsanspruch oft Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge definiert.
Auch die Frage der Finanzierung der Mindestlöhne darf nicht ausgesessen werden. „Die Bundesregierung muss sich umgehend damit befassen, wie mehr finanzielle Mittel für die Pflege bereitgestellt werden können. Es muss darüber diskutiert werden, ob die Pflegeversicherung zusätzlich zu den Beitragsmitteln, auch aus Steuermitteln finanziert werden sollte“, bekräftigt Caspar seine Forderung.

Die Arbeitskammer macht abschließend deutlich, dass die Anhebung des Lohnes nicht ausreichend ist, um mehr Fachkräfte in den Pflegeberufen zu halten bzw. sie dafür zu gewinnen. Es müssen auch die Arbeitsbedingungen angegangen werden. Dazu bedarf es unter anderem folgender Maßnahmen: Abbau psychischer und körperlicher Belastungen, planbare Dienstpläne, Einhalten der Pausen, Gewähren der gesetzlichen Ruhezeiten, Einhalten der Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Rufen aus dem Frei.

Zum Beschluss der Pflegekommission:
Der Beschluss der Pflege-Mindestlohnkommission sieht vor, ab dem 1. Juli 2020 die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte sowohl in West- wie in Ostdeutschland  schrittweise auf 12 € anzuheben und auch anzugleichen. Dies soll bis zum 1. September 2021 erfolgen. Ab 1. April 2022 erfolgt dann eine weitere Erhöhung auf 12,55 Euro. Zudem ist zum ersten Mal auch ein Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte beschlossen worden. Auch diese sollen jeweils schrittweise steigen. Für qualifizierte Pflegefachkräfte wird der Mindestlohn im Westen ab dem 1. April 2021 bei 12,50 € liegen und im Osten bei 12,20 €. Zum 1. September 2021 soll dann im gesamten Bundesgebiet der gleiche Mindestlohn gelten. Eine weitere Anhebung ist dann zum 1. April 2022 auf 13,20 € vorgesehen. Für Pflegefachkräfte sieht der Beschluss vor, ab dem 1. Juli 2021 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 15 € einzuführen, dieser soll dann zum 1. April 2022 nochmal auf 15,40 € steigen. Für Beschäftigte in der Pflege soll es zudem neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser beträgt bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen.

 

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