Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni zu ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten, steht diesen der in Deutschland gültige gesetzliche Mindestlohn zu, und zwar auch für geleistete Bereitschaftsdienste. „Das begrüßen wir ausdrücklich“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „Damit die häusliche Betreuung für Pflegebedürftige dennoch bezahlbar bleibt, muss der Gesetzgeber dringend nachbessern. Vor allem aber muss die häusliche Pflege endlich aus der rechtlichen Grauzone heraus“, so Zeiger.
Dazu hat die Arbeitskammer des Saarlandes gemeinsam mit dem VdK Saarland bereits im Mai 2021 ein Konzeptpapier für die „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft” (BihG) vorgestellt. Darin wird die Festschreibung von Arbeits- und Präsenzzeiten, echten Ruhe- und Freizeiten sowie Urlaub gefordert. Um diese Rechtsansprüche sicherzustellen, benötigt die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft immer eine Ergänzung durch die Familie und professionelle Pflegedienste. Grundlage hierfür ist ein individuell zu erstellender Gesamtversorgungsplan.
„Für diese besondere Art der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft müsste allerdings ein eigener Rechtsrahmen begründet werden. Hier muss der Gesetzgeber sich auf den Weg machen. Ziel muss es sein, die Situation für die Betreuungskräfte spürbar zu verbessern und gleichzeitig die häusliche Pflege für den Pflegebedürftigen weiterhin bezahlbar zu gestalten. Zudem müssten die Leistungen aus der Pflegeversicherung auch für den Bereich der häuslichen Pflege abgerufen werden können”, so Beatrice Zeiger.
Dies wäre ein möglicher Kompromiss zwischen der Finanzierbarkeit der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft einerseits und den berechtigten Ansprüchen der ausländischen Betreuungskräften auf Bezahlung nach Mindeststandards andererseits. „Wichtig ist zudem, dass bisherige prekäre Versorgungsmodell der häuslichen Pflege aus einer rechtlichen Grauzone herauszuholen”, so Zeiger abschließend.
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