„Die bestehenden Rechtsverordnung zur Aussetzung der Personaluntergrenzen in Krankenhäusern muss mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden“, fordert Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Die Personaluntergrenzen können nur im Ausnahmezustand ausgesetzt und auch nur im dafür definierten Fall angewendet werden. Das heißt konkret: Wenn die Kliniken durch Corona-Patienten überlastet und alle Personalressourcen ausgeschöpft sind. Derzeit ist dieser Fall nicht gegeben. „Wir beobachten aber, dass einzelne Träger die Personaluntergrenzen bereits jetzt herabsetzen, ohne dass ihre jeweiligen Stationen überlastet sind“, so Zeiger weiter.
Das hat mindestens drei Konsequenzen, die aus Sicht der Arbeitskammer nicht tolerierbar sind. Erstens erhöht sich dadurch die Arbeitsbelastung der Pflegerinnen und Pfleger in einem Bereich, der schon vor der Krise stark belastet war und in dem seit Ausbruch der Krise nun schon seit Wochen die Grenze der Belastbarkeit überschritten ist. Zweitens führt dies zu gefährlichen Situationen in der Pflege, weil zu wenig ausgebildetes Personal sich um zu viele Patienten kümmern soll. Und Drittens: „Wenn Krankenhäuser sich auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, ist das einfach unredlich“, so Zeiger weiter.
Hinzu kommt, dass die Arbeitskammer und die Gewerkschaften seit Jahren die Einführung einer novellierten Pflegepersonal-Regelung (PPR) fordern, damit für die Patienten (wieder) mehr tägliche Pflegezeit zur Verfügung steht. „Ohne Not nun die Verordnung zur Aussetzung der Personaluntergrenzen anzuwenden, führt zum genauen Gegenteil. Das darf nicht sein“, so Zeiger.
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