Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass die Kreditermächtigungen über 60 Milliarden Euro aus der Covid-19-Hilfe nicht in den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung verschoben werden dürfen, zeigt ganz klar: „Die Schuldenbremse ist ein zu enges Korsett für die zu bewältigenden Transformationsprozesse und muss reformiert werden“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Im Gegensatz zum Urteilsfall ist der saarländische Transformationsfonds aber besser begründet und ausgerichtet und steht nicht zur Disposition.“
Finanzpolitisch legt das Urteil des BVerfG offen, dass die Schuldenbremse des Grundgesetzes in dieser krisenhaften und zugleich transformativen Phase in Deutschland und Europa in ihrer derzeitigen Form nicht mehr haltbar ist. „Die Schuldenbremse ist eine Schönwetter-Regel, deren enge Vorgaben für die Finanzierung grundlegender Umstrukturierungen in unserer Lebens- und Wirtschaftsweise nicht taugen. Inzwischen fordern Ökonomen aller Couleur eine Änderung, so dass Investitionen sehr wohl schuldenfinanziert werden können“, so Caspar.*
Und das Urteil zeigt, dass wirtschaftspolitisch jeder Euro für die Gestaltung der Transformation in Deutschland notwendig ist. Caspar: „Die Transformation ist nicht zum Nulltarif zu haben. Der Pfadwechsel von Unternehmen und Haushalten hin zu CO2-Neutralität muss vom Staat unterstützt und gefördert werden. Das ist die zentrale Investition in die Zukunft.“
Der Investitionsstau in Deutschland ist riesig. Betroffen sind Verkehr, Gesundheitssektor, der gesamte Bildungsbereich, Energieerzeugung, Energieverbrauch wie auch Produktionsformen (Stahl) und Unternehmensförderungen für Chipfabriken, E-Mobilität etc. „Unternehmen und Privathaushalte können diese Investitionen nicht allein tätigen, hier muss der Staat mit investieren, um Unternehmen wie Saarstahl den Pfadwechsel zu ermöglichen. Und er muss mit fördern, um den Haushalten klimafreundliches Leben und Heizen zu ermöglichen“, fordert Caspar.
„Der saarländische Transformationsfonds hat dies in finanzwirtschaftlich und handwerklich einwandfreier Form umgesetzt und steht unseres Erachtens nicht zur Disposition: Die Begründung ist klar auf die aus dem Ukrainekrieg erwachsenden Energiekrise und die besondere Betroffenheit der energieintensiven saarländischen Wirtschaft ausgerichtet. Die rein investiv zu verwendenden Mittel setzen auf Multiplikatoreffekte für zusätzliche Bundes- und EU-Förderung sowie private Investitionen, um den Pfadwechsel im Saarland zu schaffen“, so Caspar abschließend.
* https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/urteil-klimafonds-faq-100.html
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