Atemwegserkrankungen zählen zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen in der Metallindustrie. Besonders der so genannte Schweißrauch macht den Beschäftigten zu schaffen. „Beschäftigte haben vor allem nach ihrem Berufsleben oft mit den Folgen der Schweißrauchbelastung zu kämpfen. Chronisches Husten, eine schwere Bronchitis oder gar Lungenkrebs sind oft die Folge. Arbeitgeber*innen sind hier verpflichtet, die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen besser zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, bei der Netzwerkveranstaltung „Gesundes Arbeiten – unser Ziel!“ am Donnerstag im AK-Bildungszentrum Kirkel. Eine gemeinsame Veranstaltung der vier Geschäftsstellen der IG Metall im Saarland, der Arbeitskammer des Saarlandes und der Arbeit und Leben gGmbH Rheinland-Pfalz/Saarland.
Schweißrauch setzt sich aus partikelförmigen Gefahrstoffen wie beispielsweise Eisenoxiden oder besonders krebserregenden Chrom- und Nickel-Verbindungen zusammen. Dabei werden 95% von Schweißzusätzen und 5% aus dem Grundstoff freigesetzt. Diese Partikel sind um ein Vielfaches kleiner als zum Beispiel das menschliche Haar und mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Sie dringen beim Einatmen tief in die Lunge vor, setzen sich dort fest und haben dann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitsnehmer*innen. Beschäftigte, die ungeschützt einer solchen Gefahrstoffbelastung über das gesamte Arbeitsleben ausgesetzt sind, haben nachweislich ein erhöhtes Risiko an Krebs zu erkranken.
Maßgeblich für eine Gefährdung ist hier die im Atembereich der betroffenen Beschäftigten, gemessene Konzentration an Gefahrstoffen. Sie ist oft um ein Vielfaches höher als der gesetzliche Grenzwert. Um die Gesundheit der Beschäftigten besser zu schützen, wurde der Grenzwert für diese sogenannten alveolengängige Partikel zuletzt 2018 verschärft von 3 mg/m3 auf 1,25 mg/m3. Erfolgen keine oder nicht ausreichende Schutzmaßnahmen, so sind vor allem die Schweißer*innen und die Beschäftigten bei Tätigkeiten in der nahen Umgebung, einem erhöhten Risiko ausgesetzt. „Der Einhaltung von Grenzwerten nachzukommen, ist eine wesentliche Verpflichtung der Arbeitgeber*innen. Hier ist der Arbeitsschutz in den Betrieben gefragt. Nur mit einer ordentlich durchgeführten Gefährdungsbeurteilung können passgenaue Schutzmaßnahmen im Sinne der Gefahrstoffverordnung umgesetzt werden“, betont Markus Andler, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Geschäftsstelle Völklingen.
Doch was können und müssen Arbeitgeber*innen tun, um ihre Beschäftigten zu schützen? Eine Hallenlüftungsanlage mit Filter verbessert zwar während des Betriebes die Luftqualität in Innenräumen, erfasst jedoch die entstandenen Gefahrstoffe nicht an ihrer Entstehungsstelle. In der Regel werden dabei die Gefahrstoffe erst erfasst, wenn sie den Atembereich des Schweißers bereits passiert haben. Eine gezielte Schweißrauchabsaugung direkt an der Entstehungsstelle trägt dagegen zusätzlich dazu bei, die Ausbreitung des Rauchs zu verhindern und langfristig unter den geforderten Arbeitsplatzgrenzwerten zu bleiben. Grundsätzlich gilt aber: Durch eine wohl überlegte Auswahl des Schweißverfahrens und des Zusatzstoffes kann die Entstehung von schädlichen Emissionen deutlich reduziert werden!
Tätigkeiten, bei denen krebserzeugende Gefahrstoffe freigesetzt werden, müssen vermieden oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden. Hier gilt es, zukunftsfähige Lösungen im Umgang mit Schweißrauch sowie umfassende Präventionsansätze für alle in der Schweißbranche tätigen Beschäftigten zu erarbeiten. „Für uns ist ganz klar: Die Arbeitgeber*innen müssen gesetzliche Vorschriften umsetzen. Dazu bedarf es neben der Beratung der Betriebe aber auch regelmäßiger Kontrollen seitens der zuständigen Landesbehörde vor Ort“, fordert Otto abschließend.
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