Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert eine umfassende Krankenhausreform, die eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung sowie gute Arbeitsbedingungen gewährleistet. „Es ist unerlässlich, dass die Krankenhausreform eine kurzfristige finanzielle Unterstützung für die Kliniken beinhaltet. Wir müssen sicherstellen, dass die Kliniken während der Umgestaltung im Gesundheitswesen weiterhin existieren können“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. „In dem Zusammenhang ist besonders wichtig, dass das Land im Zug der Krankenhausreform nicht bei den Investitionskosten für die Krankenhäuser spart. Das wäre das falsche Signal“, so Zeiger
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will über den Sommer konkrete Pläne zur anstehenden Krankenhausreform vorlegen. Der Bundesgesundheitsminister ist hierzu in Abstimmungsgesprächen mit den Ländern, denn die Reform braucht die Zustimmung der Bundesländer, da sie für die Krankenhausplanung und auch für die Investitionskosten zuständig sind. Nach derzeitigem Stand soll neben den Strukturen auch die Finanzierung der Krankenhäuser neu geregelt werden.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat im Rahmen einer Regierungsbefragung im Bundestag darauf verwiesen, dass der Bund weitere 2,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen für die Krankenhäuser zur Verfügung stellen werde. Diese Finanzhilfen sollen die Ausfinanzierung von inflationsbedingten Kosten decken, um nicht noch mehr in Insolvenzgefährdung zu rutschen. „Werden diese Finanzhilfen nicht geleistet, kann es zu Insolvenzen und damit zu einer massiven Gefährdung der Sicherung der Patientenversorgung kommen“, so Zeiger.
Denn nach einer aktuellen Analyse des Leibniz-Instituts ist das Saarland unter allen Bundesländern am stärksten von weiteren Schließungen bedroht: Fünf Krankenhäuser seien akut insolvenzgefährdet. „Die vollständige Finanzierung der Pflegepersonalkosten ist deshalb absolut notwendig. Wir plädieren dafür, diese Regelung auf alle anderen Beschäftigtengruppen im Krankenhaus auszuweiten. Die Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung muss für die anstehende Reform oberste Priorität haben“, betont Zeiger.
Um den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen, will der Bund mit der Krankenhausreform auch endlich das Vergütungssystem der Fallpauschalen reformieren. Künftig sollen die Leistungen nur noch zu 40 Prozent über Fallpauschalen finanziert werden. Die weitere Finanzierung erfolgt durch Vorhaltepauschalen für die Kosten, die in Kliniken für die Aufrechterhaltung ihrer Betriebskapazität anfallen. „Das begrüßen wir ausdrücklich. Diese Änderung darf aber nicht dazu führen, dass die Investitionsfinanzierungen wegfallen oder reduziert werden. Das Land muss sich seiner Verantwortung für die Strukturplanung und die Investitionsfinan¬zie¬rung nach vielen Jahren der Vernachlässigung auch verantwortungsbewusst stellen“, so Zeiger abschließend.
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