Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt die Reformvorschläge zur Krankenhausversorgung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Die Daseinsvorsorge passt nicht in ein System, das auf Gewinn aufbaut, deshalb ist die teilweise Abkehr vom DRG-System (Fallpauschalen) ein notwendiger Schritt“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. „Wichtig ist aber, dass dies nur eine Etappe sein kann. Ziel sollte die komplette Abschaffung des DRG-Systems sein.“
Im DRG-System muss ein Krankenhaus dem Vorbild eines Produktionsunternehmens folgen, das Gewinne erzielen muss, um wirtschaftlich zu überleben. „Das entspricht aber nicht dem Leitbild eines Krankenhauses als sozialer Einrichtung der Daseinsvorsorge“, so Zeiger. „Ein Umbau des Vergütungssystems darf sich deshalb nicht scheuen, die Fehlanreize des DRG-Systems offenzulegen und die Schwächen des Selbstkostendeckungsprinzips zu vermeiden“.
Das DRG-System hat durch das Abstellen allein auf die Prozesse und nicht auf die Patientenbedürfnisse dazu geführt, dass durch den Kostendruck vor allem Personal eingespart wurde. Es braucht aber gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem Krankenhaus Menschen, die sich kümmern. Deshalb ist eine bedarfsgerechte Personalausstattung unbedingt erforderlich.
Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge für eine Krankenhausreform müssen nun zeitnah von Seiten der Bundesregierung aufgegriffen und an einigen Stellen noch nachgeschärft werden. So muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass bei auf Gewinn ausgerichteten privaten Trägern eines Krankenhauses die verbesserten Abrechnungsmöglichkeiten von sogenannten Vorhaltekosten nicht zu einer weiteren Gewinnmaximierung genutzt werden. Sondern dass diese Träger sie tatsächlich für die Verbesserung der Situation der Pflegekräfte und des hierum agierenden Teams einsetzen. Auch mit Blick auf die Finanzierung der angedachten Maßnahmen sind noch viele Fragen offen.
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