Angesichts der drastisch gestiegenen Energiepreise und der heutigen Diskussion im Landtag dazu fordert die Arbeitskammer des Saarlandes einen wirksamen Schutz vor Energiesperren. „Strom- oder Gassperren haben für Menschen dramatische Folgen. Sie setzen eine Abwärtsspirale in Gang, die kaum mehr durchbrochen werden kann“, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. Ein bundesweites Moratorium gegen Strom- und Gassperren kann dazu beitragen, die Lage kurzfristig zu entspannen. „Keinem Haushalt darf Strom und Gas abgesperrt werden. Vor allem Ältere und Pflegebedürftige müssen es ausreichend warm haben. Auch Kinder brauchen Strom, um zu Hause mit einer warmen Mahlzeit versorgt zu werden und um digital lernen zu können“, so Otto.
Bereits in den Vorjahren gab es im Saarland rund 3.000 Stromsperren im Jahr. Die betroffenen Menschen brauchen gezielte Unterstützung, um ihre Stromrechnungen begleichen zu können. Sinnvoll ist das vom Land im Rahmen des zweiten Aktionsplans zur Armutsbekämpfung im Saarland beschlossene „Konzept der Energiesicherungsstelle“ mit dem „Notfallfonds“ und der Beratungsstelle bei der Verbraucherzentrale. Dies muss jetzt saarlandweit wirkungsvoll umgesetzt werden.
Notwendig ist, dass auch die Energieversorger in die Verantwortung genommen werden, um Energiesperren aufzuheben und zu verhindern. Zu Recht fordern sie nun unter den Schutzschirm des Bundes genommen zu werden. Sie haben allerdings auch eine Verantwortung für die Versorgung ihrer privaten Kunden. Dazu gehört die konstruktive Mitarbeit bei der Suche nach tragfähigen Lösungen für Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten, wie das Akzeptieren von Kleinstraten, die Information über Beratungsangebote sowie eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Entschuldung. „Kein Betroffener Haushalt darf ohne Beratungs- und Hilfsangebot bleiben“, fordert Otto.
Allein die Umsetzung dieser Maßnahmen auf Landesebene wird nicht reichen, um die dramatische Situation zu entspannen. Notwendig sind auf Bundesebene weitere Maßnahmen, um den Preisschüben bei den Energiepreisen nachhaltig zu begegnen. Hierzu liegen bereits sinnvolle Vorschläge vor, wie ein Klimageld für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen, die bedarfsgerechte Ermittlung der Regelsätze bei Hartz IV und Grundsicherung, die Übernahme der Stromkosten bei Hartz IV und in der Altersgrundsicherung sowie die Umstellung der Grundlage der Wohngeldberechnung von der Kalt- auf die Warmmiete. Wichtig ist jetzt, die Verteilungswirkungen der Entlastungspakete und der bundespolitischen Maßnahmen genau zu untersuchen. „Es kann nicht sein, dass mit Steuergeldern Konzerne gestützt werden, während bei hunderttausenden Haushalten die Lichter und Heizungen ausgehen,“ so Otto abschließend.
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