„Nicht nur Erwerbseinkommen, sondern auch Einkünfte aus Privatvermögen müssen gerecht besteuert werden“, fordert Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes, angesichts der Veröffentlichung eines Gutachtens der Hans-Böckler-Stiftung zur Rechtmäßigkeit der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer bei SPIEGEL ONLINE. Angesichts der enormen Herausforderungen durch die Transformation der Wirtschaft sowie im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg steht der Staat vor enormen Finanzierungsbedarfen. „Daher muss auch über die Verbesserung der Einnahmeseite nachgedacht werden, damit am Ende nicht die Ärmsten die Zeche zahlen müssen“, so Caspar weiter.
Aus Sicht der Arbeitskammer müssen der soziale Ausgleich und eine faire Verteilung der Lasten von Krisenbewältigung und Strukturwandel im Fokus der Politik stehen. „Die zehn reichsten Personen in Deutschland haben ihr Gesamtvermögen seit Beginn der Pandemie um fast achtzig Prozent gesteigert. Das entspricht annähernd dem Gesamtvermögen der ärmsten 40 Prozent, Das sind rund 33 Millionen Deutsche“, erklärt Caspar, „die Kluft zwischen Arm und Reich wird also immer größer.“ Die Kammer sieht dabei die Gefahr, dass die zunehmende Spreizung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit den sozialen und demokratischen Zusammenhalt der Gesellschaft gefährdet.
„Eine zunehmende Gesellschaftsmehrheit ist wirtschaftlich kaum noch in der Lage, die für die Klimawende notwendigen Investitionen aus privaten Mitteln zu bestreiten. Damit wird nicht nur der Gleichheitsgrundsatz im Allgemeinen verletzt, sondern auch die Resilienz unserer Gesellschaft und der Fortschritt in Fragen der Klimaneutralität aufs Spiel gesetzt“, erklärt Caspar. Gleichzeitig steigen vor dem Hintergrund von Krieg und anhaltenden Krisen die Finanzbedarfe der öffentlichen Hand. Diese wurden auf Bundesebene bereits über Kreditermächtigungen in Sondervermögen angelegt, um die erforderlichen Investitionen in klimaneutrale Infrastrukturen und die Bundeswehr zu ermöglichen. Trotz dieser finanzwirtschaftlichen Zuspitzung wird nicht in gebotener Sachlichkeit über die Wiedereinführung einer Vermögensteuer diskutiert.
„Sie wurde in der Vergangenheit nicht abgeschafft, weil sie grundsätzlich gegen die Verfassung verstößt, sondern, weil ihre konkrete Ausgestaltung nicht mit den Regelungen des Grundgesetzes konform war. Es kommt folglich auf die Ausgestaltung an“, so Caspar.
Aus Sicht der Arbeitskammer sollte dabei die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit (Lastengleichheit) beachtet werden, um dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu entsprechen. Mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist etwa eine Sollertragssteuer, bei der die erwarteten Erträge aus dem Vermögen besteuert werden. Die Untergrenze für die Ertragsbesteuerung wäre so zu definieren, dass solch eine Besteuerung vermieden wird, die Anreize für unternehmerische Tätigkeit mindert. „Angesichts des Einnahmepotentials und der notwendigen Zukunftsinvestitionen sollte die Einnahmemöglichkeit einer gerecht ausgestalteten Vermögensteuer ernsthaft politisch in Erwägung gezogen werden“, so Caspar abschließend.
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