Die Arbeitskammer des Saarlandes und die Arbeitnehmerkammer Bremen begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Weiterbildungsgesetz, der am Freitag, 12. Mai, auf der Tagesordnung des Bundesrates steht. „Unserer langjährigen Forderung nach einer Ausbildungsgarantie und einem Qualifizierungsgeld wird endlich Rechnung getragen. Das freut uns. Die Bundesregierung ist aber auch in der Pflicht, die angekündigte Einführung einer Bildungszeit schnellstmöglich nachzuliefern“, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.
Beide Kammern sehen im vorliegenden Gesetzesentwurf gute Ansatzpunkte, etwa die Reformen bei der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und die Einführung eines Qualifizierungsgeldes sowie der Ausbildungsgarantie. Auch das Vorhaben, jungen Menschen einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung zu geben, wenn es nicht genügend betriebliche Plätze gibt, begrüßen die beiden Kammern ausdrücklich. „Im Detail muss hier aber nochmal nachgeschärft werden, damit wirklich alle Jugendlichen von diesem Rechtsanspruch profitieren“, fordert Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. Beispiel: Laut aktuellem Berechnungsvorschlag gilt die Stadt Bremen nicht als unterversorgt mit Ausbildungsplätzen, dort bestünde aktuell kein Rechtsanspruch für Jugendliche auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz Die Fachausschüsse des Bundesrats haben entsprechende Verbesserungsvorschläge gemacht, die aus Sicht beider Kammern sinnvoll sind, etwa die bewährten Messzahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung zu verwenden.
Thomas Otto betont in diesem Zusammenhang erneut die Verantwortung der Betriebe: „Bei der Ausbildung sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Eine Ausbildungsquote von gerade einmal 4,8 Prozent zeugt nicht gerade von einem großen Engagement. Der Fachkräftemangel, der allerorts beklagt wird, ist somit zumindest teilweise auch hausgemacht. Wir fordern daher bereits seit Jahren eine Umlagefinanzierung der Ausbildung durch die Betriebe. Bremen macht es vor: Dort wurde eine Ausbildungsgarantie mit Ausbildungsfonds beschlossen – Ein Vorbild für das Saarland!“
Arbeitskammer und Arbeitnehmerkammer kritisieren allerdings, dass die sogenannte Bildungs(teil-)zeit nach österreichischem Vorbild, die im Referentenentwurf noch enthalten war, gestrichen wurde: „Damit hat die Bundesregierung einen großen weiterbildungspolitischen Schritt verpasst. Denn erstmals wäre es für Beschäftigte jenseits der Aufstiegsförderung möglich geworden, auf eigene Initiative und im eigenen Interesse eine arbeitsmarktpolitische Weiterbildung aufzunehmen. Hier sollte noch in der laufenden Legislaturperiode nachgebessert werden“, so Peer Rosenthal abschließend.
Die Stellungnahme der beiden Kammern finden Sie unter:
www.arbeitskammer.de/weiterbildungsgesetz