Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt – ebenso wie der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften - die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplante Bildungs(-teil-)zeit. „Damit wird erstmals ein Instrument zur finanziellen Förderung von Weiterbildung, die der Arbeitnehmer auf eigene Initiative machen möchte, im Gesetz (SGB III) verankert,“ sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. In der Praxis ist es seit Jahren so, dass Beschäftigte mit niedrigen Einkommen Weiterbildungsangebote seltener wahrnehmen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. „Die geplante Förderung des Ausfalls des Arbeitsentgelts durch ein Qualifizierungsgeld bildet dafür eine gute Grundlage. Die Höhe (Alleinstehende: 60 Prozent, mit Kind: 67 Prozent des Einkommens) dürfte bei niedrigeren Einkommen aber kaum existenzsichernd sein. Deshalb müssen auch Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, ihre Beschäftigten bei selbst initiierter Weiterbildung finanziell zu unterstützen“, fordert Otto.
Auch sind die Fördervoraussetzungen sehr komplex. „Deshalb könnte das Förderinstrument in der vorliegenden Form insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen für die betriebliche Praxis unattraktiv sein“, so Otto.
Die geplanten Regularien für eine Ausbildungsgarantie hält die AK für unzureichend: „Die beschriebenen Maßnahmen werden zu keiner echten Veränderung auf dem Ausbildungsmarkt führen. Weder die flächendeckende Einführung von Jugendberufsagenturen zur Stärkung des Übergangs von Schule und Beruf noch Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Nachfragerelation von Ausbildungsplätzen werden vorangetrieben. Das ist nicht das erhoffte Signal zur dringend benötigten Stärkung der dualen Berufsausbildung“, so Otto.
Die in Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsvorhaben von Hubertus Heil angekündigte Weiterbildungsoffensive ist dringend notwendig. „Die arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen sind immens – besonders im Saarland. Weiterbildung ist in der Transformation der saarländischen Wirtschaft der Schlüssel zu Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung“, so Otto.
Mit den beiden aus Bundesmitteln geförderten Projekten Weiterbildungsverbund Saarland (WBV) und Teilprojekt Qualifizierung im Transformationsnetzwerk Saarland (TraSaar) engagiert sich die Arbeitskammer des Saarlandes bereits in den Themenfeldern Qualifizierung sowie Aus- und Weiterbildung.
Der Weiterbildungsverbund Saarland (WBV) ist ein Netzwerk aus Kammern, Unternehmen und Akteuren der Weiterbildungslandschaft. Die Arbeitskammer des Saarlandes koordiniert das Netzwerk von mittlerweile rund 48 Netzwerkpartnern in Saarbrücken. Der Verbund unterstützt Privatpersonen und Unternehmen dabei, passgenaue Qualifizierungsangebote, Weiterbildungsberatung oder Fördermöglichkeiten zu finden und erleichtert somit den Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen.
Weitere Informationen unter: www.weiterbildungsverbund.saarland
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