Vom 1. März bis zum 31. Mai finden bundesweit die Betriebsratswahlen statt. „Jetzt gilt es, in den Betrieben die zukünftigen Betriebsräte in ihrer Mitbestimmung und damit die demokratischen Strukturen zu stärken“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. In ihrer Resolution mit Forderungen an die künftige Landesregierung fordert die Vertreterversammlung der Arbeitskammer die Landespolitik auf, ihres dafür zu tun, um die Mitbestimmung zu stärken. „Die künftige Landesregierung sollte zum Beispiel die Fördermittelvergabe an Kriterien Guter Arbeit und Mitbestimmung im Betrieb knüpfen“, fordert Caspar.
Mit Wahlbeteiligungen der Beschäftigten von durchschnittlich über 75 % bei den Betriebsratswahlen zeigt sich der starke Wunsch nach Mitbestimmung und demokratischen Prozessen am Arbeitsplatz. Es braucht aber noch mehr Betriebe mit Betriebsräten. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Höhere Löhne, faire Arbeitsbedingungen und mehr Innovation: Die betriebliche Mitbestimmung ist für alle Beschäftigten ein Gewinn. Mitbestimmung steht für Gute Arbeit, für die sich die Arbeitskammer gemeinsam mit den Gewerkschaften immer wieder stark macht. Sie braucht engagierte Beschäftigte, die sich für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen und für gute und sichere Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen stark machen. Mitbestimmung durch Betriebsräte stärkt die Unternehmen und sorgt für gute Beschäftigung. Gerade jetzt im Strukturwandel mit seinen Herausforderungen zur Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie ist es umso wichtiger, dass die Beschäftigten mit einer starken Stimme die Weichen stellen und die anstehenden Veränderungen mitgestalten können.
Warum die Arbeit der Betriebsräte unverzichtbar ist, hat die Arbeitskammer zudem in der Beilage „Aktiv im Betrieb“ der aktuellen Ausgabe ihres Mitgliedermagazins AK-Konkret anhand vieler Beispiele dargestellt. Außerdem gibt es viele Tipps für die Praxis zu den Betriebsratswahlen. Wer noch keinen Betriebsrat hat kann dies schnell ändern. Jörg Caspar: „In den kommenden Monaten muss in allen saarländischen Betrieben ohne Interessensvertretung gelten: Hast du keinen, wähl Dir einen!“
Die Beschäftigten können auch nach dem gesetzlichen Wahlzeitraum jederzeit die Betriebsratswahlen einleiten. Mehr Infos hierzu bei der Arbeitskammer und den zuständigen Gewerkschaften.
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