Erste Entlastungen der Bundesregierung kommen bei der Bevölkerung an. Angesichts der aktuellen Entwicklungen werden weitere Maßnahmen notwendig. „Die saarländische Landesregierung muss sich daher im Bundesrat für eine Besteuerung von Krisengewinnen einsetzen“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, angesichts der derzeitigen Diskussion um eine Übergewinnsteuer für Krisengewinnler. Denn einige Konzerne fahren wegen des Ukrainekrieges derzeit übermäßige Gewinne ein. „Krisen müssen sozial gerecht geregelt werden. Die Politik darf eine Bereicherung von Konzernen auf Kosten der Allgemeinheit nicht tolerieren”, so Otto. Die Übergewinnsteuer soll die weit überdurchschnittlichen Gewinne abschöpfen. Der Bund bekommt so Spielraum, um weitere Entlastungspakete für besonders belastete Haushalte und Unternehmen auf den Weg zu bringen.
Laut Capital hat der Ölkonzern Saudi Aramco im ersten Quartal 2022 seinen Gewinn um mehr als 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Die als „Big Oil“ bekannten größten westlichen Ölkonzerne verdoppelten derweil ihren Gewinn auf zusammen 30 Milliarden Euro in nur drei Monaten. Otto analysiert: „Diese gewaltige Umverteilung ist nicht nur aus Gerechtigkeitsgründen problematisch. Volkswirtschaftlich heizen die steigenden Preise die Inflation an, die Konsumenten haben weniger Geld und die Binnennachfrage wird sinken. Und auch viele Industriebetriebe drohen wegen der hohen Energiepreise pleitezugehen. Der Fiskus hat mit der Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin genau das falsche Signal gesetzt, da die Konzerne die Preise weiter ansteigen lassen, die Verbraucher weiter hohe Preise zahlen müssen und der als Entlastung gedachte Steuererlass nicht den Bürgerinnen und Bürgern hilft, sondern in die Taschen der Ölkonzerne fließt.“ Eine Einschränkung der Macht von marktbeherrschenden Konzernen ist dringend erforderlich.
Grundsätzlich sind die bestehenden Oligopolstrukturen im Energiesektor problematisch, weil die wenigen Ölkonzerne den Öl- und Benzinpreis setzen können. Mit dem Ukrainekrieg können sie von den aufgrund der Sanktionen verknappten Ölpreise profitieren. Diesen „Zufallsgewinnen“ stehen keinerlei unternehmerische Aktivität oder gar Investitionen in erneuerbare Energien gegenüber. „In Deutschland wird (im Gegensatz zu Luxemburg) die Preisbildung an den Zapfsäulen leider völlig dem nicht funktionierenden Markt überlassen. Das trägt zu den finanziellen Sorgen bei, mit denen sich Millionen privater Haushalte aktuell konfrontiert sehen.“, so Otto. Nach Einschätzung vieler Ökonomen ist deshalb eine hohe Besteuerung dieser Zufallsgewinne sinnvoll. Inzwischen haben verschiedene Länder entsprechende Pläne für eine Zufallsgewinn-Besteuerung in Angriff genommen oder bereits verabschiedet (Italien, Spanien, USA, UK); die Europäische Kommission unterstützt die Vorhaben.
Bei der Diskussion um die Übergewinnsteuer ist aber auch zu beachten, dass der Gewinn eines Konzerns am Unternehmenssitz besteuert wird, also nicht unbedingt in Deutschland, was der Bundesregierung die Handhabe entzieht. Otto: „Sinnvoller wäre es daher, lieber am Umsatz anzusetzen und eine zeitweilige zusätzliche Abgabe auf den Umsatz eines Energieunternehmens einzuführen, wie es beispielsweise in Italien bereits praktiziert wird. Da Umsätze nicht ins Ausland verlagert werden können und einfacher und schneller aus den Umsatzsteuermeldungen jedes Unternehmens zu ermitteln sind, könnte ein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum angestellt werden und ab einer bestimmten Steigerung eine Abgabe auf den ,Übergewinn’ erhoben werden. Damit können die besonders Belasteten dann sinnvoll unterstützt werden.“
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