„Die gestrigen Beschlüsse bedeuten für unsere Bevölkerung weiterhin erhebliche Einschränkungen. Vor allem die Situation von Kindern und Eltern sowie von finanziell benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft müssen dabei mehr in den Blick genommen werden“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes.
„Mit den Beschlüssen von gestern Abend ist eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken beim Einkaufen und im ÖPNV vorgesehen. Die künftige Maskenpflicht ist für viele Menschen eine finanzielle Hürde und belastet ärmere Haushalte. Wir fordern deshalb die kostenlose Ausgabe von medizinischen Masken für Menschen mit niedrigem Einkommen und ALG-II-Empfängern“, so Otto.
Die Arbeitskammer begrüßt auch die geplanten Home-Office-Regelungen, mahnt aber an, dass die Menschen, die nicht im Home-Office arbeiten können, nicht vergessen werden dürfen. „Beschäftigte etwa im Einzelhandel, in der verarbeitenden Industrie oder im ÖPNV können nicht im Homeoffice arbeiten, hier fordern wir, dass Arbeitgeber FFP-2-Masken zur Verfügung stellen, um den Arbeitsschutz sicherzustellen“, so Otto.
Für Familien, Kinder und Jugendliche ist die Belastung derzeit enorm. Wenn Kitas und Schulen über längere Zeit geschlossen oder nur in eingeschränktem Betrieb bleiben, kann das für viele Kinder und Jugendliche negative Auswirkungen auf ihre Bildungsbiografie und ihre Psyche haben. Bei jüngeren Kindern kommt erschwerend hinzu, dass die Familien zusätzlich belastet sind, da unter erschwerten Pandemiebedingungen Familie und Beruf kaum zu vereinbaren sind und der Stresslevel in den Familien steigt. „Wir begrüßen daher, dass die Notbetreuung für die, die es brauchen, weiterhin bestehen bleibt. Sobald die Infektionszahlen Lockerungen zulassen, müssen im Sinne der Kinder und Jugendlichen Öffnungen von Kitas und Schulen an erster Stelle stehen“, mahnt Otto. „Im Sinne des Infektionsschutzes müssen in Bildungseinrichtungen ausreichend FFP2-Masken und Schnelltests bereitgestellt werden. Bereits jetzt muss die Landesregierung eine Teststrategie für die Beschäftigten erarbeiten, damit einer schnellstmöglichen Öffnung nichts mehr im Wege steht.“
Persönlicher Kontakt und Feedback im Homeschooling sind für Kinder und Jugendliche immens wichtig. Aus Sicht der Arbeitskammer, sollte es so schnell wie möglich für alle Schüler*innen mindestens bis einschließlich Klassenstufe 6 einen geregelten Fernunterricht mittels Videocalls zumindest am Vormittag geben – zusätzlich zur Notbetreuung in den Schulen. „Die Schüler*innen werden so von ihren Lehrkräften im Homeschooling unterstützt und die Eltern entlastet. Es gibt bereits sehr viele gute Beispiele, in denen dies hervorragend klappt. Diese Möglichkeit muss allen Schüler*innen offenstehen“ so Otto.
Die Arbeitskammer begrüßt auch die Vereinfachung der Überbrückungshilfen III für Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro. „Damit wird der Adressatenkreis erweitert. Da keine Doppelförderung möglich ist, sollte eine Günstiger-Regelung getroffen werden, damit Unternehmen die für sie beste Fördermöglichkeit ausschöpfen können“, so Otto.
Auch die Sonderregelungen für von der Pandemie besonders betroffene Branchen (Einzelhandel, Reisebranche, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft) sind angebracht. „Im Sinne der zügigen Hilfe wäre es wichtig, dass die vorgesehenen Dokumentations- und Nachweispflichten nicht zu einem überbordenden bürokratischen Aufwand führen“, fordert Otto abschließend.
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