Die Arbeitskammer unterstützt den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Arbeitgeber zu verpflichten, ihren Beschäftigten Corona-Test anzubieten. „Dies bietet den Beschäftigten wie den Unternehmen mehr Sicherheit beim Schutz vor einer Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Allerdings ist die Durchführung des Testes unter Aufsicht und eine Dokumentationspflicht über das Testergebnis notwendig, um Missbrauch zu verhindern. So ist es auch in der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgesehen“, so Caspar.
Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände unterstützen zwar die Corona-Teststrategie, dies jedoch auf freiwilliger Basis. „Im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung können wir uns nicht auf Freiwilligkeit verlassen. Mit der Verpflichtung, Selbsttests im Betrieb anzubieten, kann dagegen ein großer Nutzen zur Eindämmung der Pandemie erzielt werden“, so Caspar.
Kleine Betriebe, die die Testungen aufgrund des Aufwandes nicht selbst durchführen wollen und können, sollten verpflichtet werden, ihren Beschäftigten in der Arbeitszeit eine externe Testung, etwa in einem naheliegenden Testzentrum oder einem kooperierenden Betrieb, anzubieten.
Hintergrund: Bundesarbeitsminister Heil möchte Arbeitgeber verpflichten, ihren Beschäftigten mind. 1 x pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Wer viel Kundenkontakt habe oder mit Lebensmitteln arbeite, soll Anspruch auf zwei Corona-Tests pro Woche haben. Eine Bescheinigungspflicht ist aber nicht vorgesehen.
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