AK rügt Rückfall in nationale Lösungen bei Grenzübertritten in der Großregion

Pressedienst vom

Die derzeitigen Regelungen in den Ländern der Großregion für Reisende und insbesondere für Berufspendler sind alles andere als hilfreich. Anstatt in großregionalen Strukturen zu denken, gibt es wieder nationalstaatliche Lösungen, die an jeder Grenze unterschiedlich sind und unterschiedlich gehandhabt werden. „Die Krise wäre die Chance gewesen, Corona-Strategien für grenzüberschreitenden Lösungen zu entwickeln. Diese Chance ist leider wieder vertan worden“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer im Saarland.

„Wir sind schon seit vielen Jahren ein grenzüberschreitender Raum in der Großregion, in dem die Menschen Europa leben. 250.000 Grenzpendler jedes Jahr zeigen die Verflochtenheit des großregionalen Arbeitsmarktes, grenzüberschreitende Gesundheitsdienste, Schulen und Kitas sind bei uns gelebtes Europa. Darum müsste dieser gemeinsame Wirtschafts- und Lebensraum in Zeiten der Coronapandemie auch als gemeinschaftlicher Aktionsraum genutzt werden, um die Ausbreitung von Corona zu stoppen, denn Viren sind von Schlagbäumen noch nie aufgehalten worden“, so Caspar weiter.

Neben einer konsequenten Teststrategie muss zeitgleich die Impfkampagne vorangetrieben werden. Testen und Impfen sind die besten Möglichkeiten die Pandemie einzudämmen. Die Arbeitskammer kritisiert, dass insbesondere Grenzpendler, je nach dem von welchem Land sie in welches fahren, mit unterschiedlichsten Regelungen konfrontiert sind, obwohl sie als Arbeitnehmer*innen im Ankunftsland dringend gebraucht werden. „Teilnahme am Arbeitsmarkt und damit Einkommenserzielung darf nicht durch unausgegorene Grenzübertrittsregelungen vereitelt werden, das widerspricht der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die sich Europa auf die Fahnen geschrieben hat“, erläutert Caspar.

„In der Großregion gibt es ein Potpourri der unterschiedlichen Regelungen: ehrenwörtliche Erklärung in Belgien, Pendlerbescheinigung in Luxemburg, negative Tests in Deutschland und Frankreich, wobei die französische Regelung scheinbar ausgesetzt ist, erschweren die Freizügigkeit, ergänzt Egbert Ulrich, operativer Partner des europäischen Projekts „Task Force Grenzgänger“.

Die Arbeitskammer plädiert dafür, Arbeitnehmer*innen mindestens zweimal wöchentlich vor Antritt der Arbeit in den Firmen zu testen, bzw. bei kleineren Firmen gemeinschaftliche Testzentren aufzubauen. Das wäre eine Lösung für Grenzpendler. „Testen ist außerdem das bewährteste Mittel gegen Corona-Ausbreitung“, so Jörg Caspar. Die nationalstaatlichen Alleingänge lehnt die AK ab. „Wir brauchen jetzt grenzüberschreitende Lösungen für ein grenzüberschreitendes Problem!“ bekräftigt Caspar.

 

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